Gesetzentwurf für selbstbestimmtes Wohnen

Einen Gesetzentwurf für Pflegeeinrichtungen hat das rheinland-pfälzische Kabinett am Dienstag in Mainz beschlossen. Es soll das Heimgesetz des Bundes ersetzen. Der Entwurf sieht landesrechtliche Regelungen vor, die die sich wandelnden Erwartungen und Bedürfnisse von Älteren und von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung aufnehmen.
Gespraechsrunde im gemeinsamen Wohnraum; Bild: dpa

"Wir wollen für Rheinland-Pfalz ein innovatives Landesgesetz schaffen, das neue konzeptionelle Entwicklungen in der Unterstützung älterer Menschen und volljähriger Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung erfasst und diesen gerecht wird", sagte Sozialministerin Malu Dreyer. Das Gesetz soll Anfang 2010 in Kraft treten.

 Das Gesetz enthält Anforderungen an Einrichtungen des gemeinschaftlichen Wohnens und Regelungen, durch die neue selbstbestimmte Wohnformen unterstützt werden. "Ziel ist es, die Position der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen und Angehörigen zu stärken", sagte Dreyer. Als Beispiele nannte die Ministerin eine verbesserte Transparenz und Beratung, die sich an den Interessen der Bewohner orientiert, ein landesweites Einrichtungen- und Diensteportal, in dem die aktuellen Qualitätsberichte der Behörde veröffentlicht werden sowie eine Informations- und Beschwerde-Hotline. Mehr Informationen

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