"Ein nachhaltiger Schutz unseres Wassers benötigt eine sichere Finanzierung", betonte Umweltministerin Ulrike Höfken. Die Einnahmen sollen ausschließlich in die Wasserversorgung und die Gewässerrenaturierung fließen. Um die strengen EU-Richtlinien zur Verbesserung der Wasserqualität zu erfüllen, seien bis zum Jahr 2015 Investitionen von rund 420 Millionen nötig.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die öffentlichen Wasserversorger ab dem 1. Januar 2013 einen Cent pro Kubikmeter Wasser zahlen. Diese Mehrkosten können sie an den Verbraucher weitergeben. Pro Person bedeutet das laut Umweltministerium eine Belastung von rund drei Euro pro Jahr.
Nun muss der Gesetzentwurf vom Landtag beschlossen werden. Rheinland-Pfalz ist das dreizehnte Bundesland, in dem ein Wassercent erhoben werden soll.
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Wasserwirtschaft
Gesetzentwurf für "Wassercent" beschlossen
Das Kabinett hat den von Umweltministerin Ulrike Höfken vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Der "Wassercent" soll für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser erhoben werden.
