| Nationalpark

Gesetzesverfahren gestartet

„Zeitgleich, länder- und parteiübergreifend beginnt in Rheinland-Pfalz und Saarland das Gesetzesverfahren zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald“, informierte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken auf einer Pressekonferenz.
Natur belassener Wald im Hunsrück; Bild: Gerhard Hänsel

Die Ministerräte beider Länder haben den Vorentwürfen zu einem Staatsvertrag sowie den dazugehörigen Landesgesetzen zugestimmt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte den gemeinsamen Start. „Es ist der erste Nationalpark, der von Beginn an länderübergreifend entsteht. Schon jetzt ist er ein Leuchtturmprojekt mit Signalwirkung über die Region hinaus“, so Dreyer.

„Staatsvertrag und Nationalparkgesetz sollen nun umsetzen, was wir mit der Region im Landeskonzept erarbeitet und abgestimmt haben“, erklärte Ministerin Höfken. Dazu gehöre die Festlegung einer Nationalparkregion. Hiermit seien besondere Möglichkeiten der regionalen Entwicklung verbunden, zum Beispiel der Dorferneuerung oder des Tourismus. Die Nationalparkregion soll Modellcharakter für andere ländliche Räume haben. „Das Gesetz ermöglicht es den Kommunen in der Nationalparkregion, ihr Alleinstellungsmerkmal zu nutzen. Sie könnten sich zukünftig „Nationalparklandkreis“ oder „Nationalparkgemeinde“ nennen“, verkündete Höfken.

„Eine so weitreichende Bürgerbeteiligung wird zum ersten Mal mit einem Nationalparkgesetz verbindlich festgeschrieben. Hier entsteht ein Bürgernationalpark“, berichtete die Ministerin weiter. So müssen in Nationalparkgremien auch Bürgerinnen und Bürger vertreten sein. In die Kommunale Nationalparkversammlung sollen neben den Kommunen bis zu sechs weitere Personen berufen werden. Das sei ein Stimmanteil von 20 Prozent. Die Versammlung muss zum Beispiel dem Wegeplan oder dem Nationalparkplan zustimmen.

Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist der zentrale Beitrag in Rheinland-Pfalz zur Nationalen Biodiversitätsstrategie. Die sieht vor, dass sich auf zehn Prozent der Staatswaldfläche Natur wieder „frei entwickeln“ kann. In Rheinland-Pfalz sichere der Nationalpark vier Prozent dieser Fläche. Fast 10.000 Hektar Wald würden zum Rückzugs- und Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und Fledermäuse.

Die Vorentwürfe von Staatsvertrag und Nationalparkgesetz enthalten alle wesentlichen Rechtsvorschriften, die für die Errichtung und Unterhaltung eines Nationalparks erforderlich sind: Gebietsabgrenzungen und Zweck, Regelungen zur Entwicklung im Park, Aufstellung des Wegeplans, Organisation des Nationalparkamtes oder Mitwirkung durch die Region und Maßnahmen der Regionalentwicklung. Nun beraten die Landesparlamente die Entwürfe. Außerdem gehen beide Entwürfe in die öffentliche Anhörung. „Ziel ist es, Staatsvertrag und Nationalparkgesetz bis Herbst 2014 unterschriftsreif vorzulegen und den Nationalpark am 1. Januar 2015 auszuweisen“, so Höfken.

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