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Gesundheitskarte einführen

„Rheinland-Pfalz spricht sich seit Ende 2014 für die bundesgesetzlich verpflichtende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende ab deren Verteilung auf die Kommunen aus", sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Gesundheitskarte Symbolbild

„Damit würden alle Asylsuchenden eine Gesundheitskarte von einer Krankenkasse ihrer Wahl erhalten, die sie betreut und die Behandlungskosten von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie eine Verwaltungskostenpauschale mit dem Kreis/den kreisfreien Städten abrechnen würde. Folge wäre eine bundeseinheitliche Praxis, die nicht auf freiwillige Vereinbarungen angewiesen wäre und der ansonsten drohenden Gefahr eines „Flickenteppichs“ vorbeugen würde. Die Bundesregierung hat zwar wiederholt die Vorlage einer solchen Regelung angekündigt, diese ist jedoch bis heute nicht erfolgt“, so Bätzing-Lichtenthäler bei einem Gespräch, zu dem sie Spitzenvertreterinnen und -vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte in das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz eingeladen hat. Im Dialog sollen alternative Möglichkeiten zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz diskutiert werden.

Die Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU hat in diesen Tagen zudem einen „Maßnahmenkatalog zur Asylpolitik“ beschlossen, der die Einführung einer Gesundheitskarte ablehnt. Die Ministerin erklärt: „Es ist daher zu meinem Bedauern davon auszugehen, dass eine entsprechende Überarbeitung von § 264 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird. Wir werden nun auf Landesebene im Schulterschluss mit den Kommunen eine Lösung erarbeiten.“

Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz wird nach deren Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung von den zuständigen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten sichergestellt. Die Leistungsgewährung ist dabei sowohl für die Asylsuchenden als auch für die zuständigen Behörden häufig von hohem bürokratischen Aufwand und diversen Unwägbarkeiten geprägt. Derzeit stellen die Sozialämter Behandlungsscheine aus, mit denen die Asylsuchenden Hausärzte aufsuchen können und von dort gegebenenfalls an Fachärzte überwiesen werden. Die Einführung der Gesundheitskarte würde die Sozialämter entlasten und einen diskriminierungsfreien und unbürokratischen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gewährleisten.

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