| Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer steigt erst zum 1. März 2012

Die Grunderwerbsteuer soll erst zum 1. März 2012 um anderthalb Punkte auf dann fünf Prozent steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die rheinland-pfälzische Landesregierung am Dienstag beschlossen hat.
Frau mit Modellhaus; Bild: dpa
Frau mit Modellhaus; Bild: dpa

„Wie in vielen anderen Bundesländern müssen wir diese Steuer erhöhen, um weiter erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben. Das haben wir angekündigt und so werden wir es machen. Das Ziel des ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2020 behalten wir fest im Blick“, sagte Finanzminister Carsten Kühl. „Länder wie Kommunen werden durch die Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung an die Grenze der Handlungsfähigkeit gedrückt. Bei der Grunderwerbsteuer haben wir als Land die einzige Möglichkeit, selbständig auf die angespannte Lage zu reagieren“, so Kühl. Wie man angesichts der finanziellen Lage in Ländern und Kommunen weiter Steuersenkungen das Wort reden könne, bleibe das Geheimnis der Bundesregierung.

„Wir haben bewusst nicht den Jahresbeginn als Datum der Erhöhung gewählt. So hat der Steuerbürger Zeit, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.“

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb eines Grundstückes anfällt. Derzeit liegt der Steuersatz in Rheinland-Pfalz bei 3,5 Prozent. Im vergangenen Jahr hat das Land knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen durch diese Steuer verbucht.

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