Denn für die Nutzerinnen und Nutzer ist oft nicht unterscheidbar, ob sie klassisches Fernsehen oder internetbasierte Inhalte konsumieren. Die unterschiedlich strenge Regulierung dieser Bereiche ist nicht mehr zu rechtfertigen. Künftig soll es Neuregelungen für das klassische Fernsehen, aber auch im Video-on-Demand-Bereich und für Video-Sharing-Plattformen geben.“
Nachdem am 11. Juli 2018 der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zugestimmt hatte, fand sich heute auch im Plenum eine Mehrheit für die Novellierung der AVMD-Richtlinie.
Im Fokus der Richtlinie stehen der Schutz von Kindern und Jugendlichen, Werberegulierungen sowie Transparenzpflichten. Mit der Überarbeitung wird eine Annährung der Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Akteure sowie die stärkere Bekämpfung von Gewalt- und Hassbotschaften angestrebt. Außerdem enthält die Richtlinie Vorschriften zur Förderung von europäischen Werken.
„Mit der Abstimmung am heutigen Tag wurde eine weitere und wichtige Etappe erreicht. Nun müssen noch die Mitgliedstaaten der Revision zustimmen, damit die neuen Regelungen in Kraft treten können“, so Staatssekretärin Heike Raab.
Hintergrund:
Schon im Mai 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der AVMD-Richtlinie vorgelegt. Im Rahmen des sogenannten Trilogs hatte es lange Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen gegeben, bis ein Gesamttext ausgearbeitet war. Im Spätherbst wird die Abstimmung im Rat der Europäischen Union erwartet.