"Es ist die Aufgabe der Politik, diese Standards zu gewährleisten und zu verteidigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute mit seinem Safe-Harbour-Urteil ganz klar gemacht“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Für den Grundrechtsschutz der Menschen in Europa ist das ein sehr wichtiges Signal“, so die Ministerpräsidentin.
„In den laufenden Verhandlungen einer EU-Datenschutzgrundverordnung muss dieses klare Signal des EuGH eindeutigen Niederschlag finden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Vor allem komme es auch darauf an, die rechtstaatlichen Vorgaben der Entscheidung in den Nachverhandlungen eines Safe-Harbour-Abkommens der EU mit den USA sowie in dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu verankern, um die Grundrechte der Menschen in Europa effektiv zu schützen.
In der EuGH-Entscheidung geht es um einen österreichischen Facebook-Nutzer. Er hatte sich bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert, dass seine Daten von der irischen Tochtergesellschaft von Facebook auf Server in die USA übermittelt und dort gespeichert werden. Nach der NSA-Affäre sei von einem angemessenen Datenschutz in den USA nicht auszugehen. Die Beschwerde lehnte die irische Datenschutzbehörde ab, da die EU-Kommission die USA als Staat mit hinreichendem Datenschutzniveau für Daten aus der EU eingestuft hatte. Gegen die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde klagte der Facebook-Nutzer vor einem irischen Gericht, das den Fall dem EuGH vorlegte.
Die EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 verbietet, Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen existieren, die den Standards der EU entsprechen. Um den Datenverkehr zwischen der EU und den USA nicht aussetzen zu müssen, haben die USA das so genannte „Safe Harbour“-Programm entwickelt. Danach können sich US-Unternehmen gegenüber dem US-Handelsministerium verpflichten, gewisse Datenschutzstandards einzuhalten. Sie werden dann in eine Liste aufgenommen. Viele US-Unternehmen sind dem Programm beigetreten, zum Beispiel auch Facebook, Google und Amazon. Die Kommission hat im Jahr 2000 entschieden, dass diese Unternehmen ausreichenden Datenschutz gewährleisten („Safe Harbour“-Entscheidung).
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Safe-Harbour-Urteil
Grundrechte schützen
„Hohe Daten- und Verbraucherschutzstandards müssen gerade auch in der zunehmend digitalen und globalisierten Welt gelten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Safe-Harbour-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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