In Rheinland-Pfalz gelten vergleichbare Regelungen bereits seit dem 24. April.
Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „Mit jeder Impfung schützen wir nicht nur die Allgemeinheit, sondern schaffen auch eine Perspektive für Lockerungen. Bereits 30 Prozent sind erst- und rund zehn Prozent sind zweitgeimpft. Bei den Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz konnten wir aufgrund der hohen Impfquoten bei den Älteren und beim Pflegepersonal bereits erste Lockerungen vornehmen. Mit der bundeseinheitlichen Verordnung werden die Kontakt - und Ausgangsbeschränkungen nun für alle immunisierten Personen aufgehoben.“ Die Verordnung stellt sie zudem jenen gleich, die genesen sind oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Entsprechend können sie ohne vorherige Testung oder bei Genesenen mit positivem PCR Test – 28 Tage nach durchgeführtem Test und bis zu sechs Monate – beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels, Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten besuchen oder Dienstleistungen von Friseuren in Anspruch nehmen.
Die Protokollerklärung des Landes Rheinland-Pfalz zur Verordnung finden Sie hier.