| Länderfinanzausgleich

Grundvereinbarung nach der Wiedervereinigung

Ministerpräsident Kurt Beck hat die Forderung der sogenannten Geberländer Hessen, Baden-Württemberg und Bayern nach Verhandlungen über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs erneut zurückgewiesen. "Zu verhandeln gibt es nichts", sagte Beck am Mittwoch in Mainz. Das gegenwärtige Ausgleichssystem basiere auf einer bis Ende 2019 gültigen Vereinbarung, der alle Bundesländer nach langen und schwierigen Verhandlungen zugestimmt hätten.
Ministerpräsident Beck und Finanzminister Kühl; Bild: Schäfer
Ministerpräsident Beck und Finanzminister Kühl erläuterten den Länderfinanzausgleich.

Dies könne man jetzt nicht einfach infrage stellen, nur weil Baden-Württemberg und Hessen vor Landtags- beziehungsweise Kommunalwahlen stünden.

Das Datum Ende 2019 sei ja nicht willkürlich gewählt, sagte Beck. Vielmehr ende dann auch der Solidaritätspakt II mit den ostdeutschen Ländern. Außerdem greife ab 2020 die Schuldenbremse und auf die Bundesländer kämen durch das Entflechtungsgesetz neue Aufgaben zu. Das hänge alles zusammen und es gebe keinen Grund, einen Teil davon isoliert bereits vorher neu zu ordnen, sagte Beck.

Der Ministerpräsident forderte Kanzlerin Merkel erneut auf, die drei Ministerpräsidenten zur Räson zu bringen. Merkel dürfe nicht zulassen, dass diese mit dem Länderfinanzausgleich "eine Grundvereinbarung nach der Wiedervereinigung", bei der es vor allem um die Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten an das Westniveau gehe, aus wahltaktischen Gründen infrage stellten.

Ausdrücklich wies Beck Kritik an der Ausgabenpolitik seiner Landesregierung zurück. Bayern gebe 560 Euro pro Kopf für seine Landesbank aus und Baden-Württemberg kaufe für sechs Milliarden Euro EnBW-Aktion. Rheinland-Pfalz investiere stattdessen in Bildung.

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