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Guter Start ins Leben

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat am Internationalen Hebammentag die Solidarität der Landesregierung mit den Hebammen zum Ausdruck gebracht.
Baby liegt in einem farbigen Tuch; Bild: dpa
Die Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für einen guten Start ins Leben; Bild: dpa

„Hebammen leisten eine unverzichtbare Arbeit für den guten Start ins Leben. Es ist nur fair, dass wir ihnen die Sicherheit geben, ihren Beruf lange auszuüben und angemessen von diesem leben zu können“, so die Ministerin.

„Ich werde mich daher erneut an das Bundesgesundheitsministerium wenden und darum bitten, die im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Regelung zum „Regressverzicht“ noch einmal zu überprüfen und eine alternative Regelung zur Stabilisierung der Haftpflichtprämien der freiberuflichen Hebammen vorzuschlagen“, so die Ministerin weiter.

Presseberichten zufolge haben Berechnungen der Versicherungsgesellschaften zu den Folgen der bisher vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehenen Regelung eines Regressverzichtes eine Kostenentlastung der freiberuflich tätigen Hebammen in Höhe von lediglich fünf bis zehn Prozent der Gesamtprämie ergeben. Ab Juli 2015 werden Hebammen, die freiberufliche Geburtshilfe zu Hause, in Geburtshäusern oder als Beleghebammen an Krankenhäusern anbieten, rund 6.300 Euro für ihre Haftpflichtversicherungsprämie bezahlen müssen. Mit der im Gesetzesentwurf noch vorgesehenen Regelung würde daher eine mögliche Entlastung der Hebammen bei maximal circa 600 Euro pro Jahr liegen.

„Dies wäre für die Hebammen lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein“, so Bätzing-Lichtenthäler, die sich daher weiterhin für eine haftungsergänzende Fondslösung mit verpflichtender Einführung von definierten Haftungsgrenzen ausspricht. In einem solchen Fondsmodell würden für den Bereich der Geburtshilfe gesetzlich festgelegte Haftungshöchstgrenzen für Hebammen vorgesehen. In Fällen, in denen eine solche Haftungshöchstgrenze erreicht wäre, träte der Fonds in die Haftung ein.

Die Hebammen müssten sich damit nur noch bis zur Höhe der normierten Haftungshöchstgrenzen versichern, was zu einer spürbaren Begrenzung der steigenden Haftpflichtversicherungsprämien führen dürfte, ohne die Opfer von Geburtsschäden in ihren Rechten zu beschneiden. Der Landesverband der Hebammen Rheinland-Pfalz, mit dem die Ministerin in einem regen Austausch steht, unterstützt diese Haltung der Landesregierung.

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