Den jungen Flüchtlingen soll damit ein sicherer Aufenthaltsstatus für die dreijährige Ausbildung und für eine anschließende Weiterbeschäftigung von mindestens zwei Jahren gegeben werden. Die jährliche Neugenehmigung des Aufenthalts soll entfallen. Die Altersgrenze soll von 21 auf 25 Jahre heraufgesetzt werden.
Gemeinsam mit den Partnern des Ovalen Tischs (Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit) hatte sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer schon im letzten Jahr für ein mindestens fünfjähriges Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung eingesetzt. Für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung seien allerdings ein Jahr Berufsvorbereitung und Sprachförderung notwendig. Die Ministerpräsidentin ist sich mit den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern einig, dass ein sechsjähriges Bleiberecht noch sinnvoller sei. So könnten in diesem ersten Jahr die jungen Flüchtlinge schon früh an die Tätigkeiten im Handwerk oder in einem Unternehmen herangeführt werden. Die Landesregierung hatte auch einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht.