„Dadurch bekommt die Expertise der Flüchtlingsbetreuung und -beratung eine lautere Stimme in der Kommission. Dies ist wichtig, weil sich das Gremium mit den Schicksalen abgelehnter Asylbewerber befasst“, begründet Integrationsministerin Irene Alt diesen Schritt.
Die Härtefallkommission kann in besonders gelagerten Fällen einem abgelehnten Asylsuchenden aus humanitären Gründen – abweichend vom Aufenthaltsgesetz – eine Aufenthaltserlaubnis gewähren.
Darüber hinaus sollen die bisherigen Verfahrensregelungen weiter flexibilisiert werden. Ministerin Alt: „Unser Ziel ist eine stärkere Inanspruchnahme der Kommission und ein Höchstmaß an Einzelfallgerechtigkeit. Dabei liegt mir das Schicksal von schwer erkrankten Menschen, die Lebenssituation von Menschen, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind, oder auch von Familien, die sich hier faktisch bereits vollständig integriert haben, besonders am Herzen.“