Dies belegten nicht nur zahlreiche Beratungen der Verbraucherzentralen, sondern auch die Zwischenergebnisse einer bundesweiten Umfrage.
Ungeachtet der angedrohten Konsequenzen nutzten viele Firmen nach wie vor die illegale Telefonwerbung als Türöffner, um unberechtigt an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Die Verbraucherzentralen fordern daher erneut, dass am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen. "Es gibt nun seit einem Jahr das Gesetz - dennoch ist es eher noch schlimmer geworden und neue Maschen sind hinzugekommen", sagte Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Im ersten Halbjahr 2010 hätten sich 2400 Betroffene im Land zu diesem Thema beraten lassen. Manche Hilfesuchenden seien mit 20 bis 30 Anrufen am Tag einem wahren Telefonterror ausgesetzt gewesen, einigen seien bis zu 20 Verträge untergejubelt worden. Besonders ältere Menschen könnten sich manchmal schlecht wehren und vertrauten sich erst spät Freunden oder Bekannten an, die dann Hilfe organisieren.
Nach Zahlen des Verbraucherschutzministeriums gab es 2009 insgesamt 1200 Fälle im Land, in denen ungewollt ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde. In den ersten fünf Monaten 2010 seien es bereits 966 Fälle gewesen. Allerdings gebe es zusätzlich eine hohe Dunkelziffer, sagte von der Lühe. Vielen Menschen sei nach wie vor nicht klar: Am Telefon können Verträge rechtsverbindlich geschlossen werden. Die müssen im Zweifel mit entsprechenden Nachweisen widerrufen oder angefochten werden, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Härterer Kampf gegen Telefonabzocke gefordert
Die Abzocke am Telefon mit untergeschobenen Verträgen muss nach Forderungen von rheinland-pfälzischen Verbraucherschützern stärker bekämpft werden. Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung habe sich als "zahnloser Tiger" erwiesen und müsse zügig nachgebessert werden, sagte Verbraucherschutz- Staatssekretärin Jacqueline Kraege.
