Im Rahmen des „Dioxin-Skandals“ wurde die wichtige Forderung nach einer Veröffentlichungspflicht bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften aufgegriffen.
"So muss nun bei Vorliegen eines Verstoßes eine Veröffentlichung durch die Behörde erfolgen. Nun kann unter anderem bei Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse von der Anhörung abgesehen werden. Auch können Informationen nicht mehr so leicht als ‚Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse’ gekennzeichnet werden. Das sorgt sicherlich für mehr Transparenz", betonte der Minister.
Es sei auch wichtig, dass für eine entsprechende Verbraucherinformationsabfrage keine allzu hohen formalen Hürden aufgebaut worden seien. "Es gibt nach dem vorliegenden Entwurf kein Erfordernis eines schriftlichen Antrags, sondern vielmehr ist eine Antragstellung formlos, also auch per E-Mail möglich. Erst jetzt gibt es eine Verpflichtung der angefragten Behörde zur Weiterleitung des Antrags an die Stelle, bei der Informationen vorliegen. Dies dient nicht nur der Bürgerfreundlichkeit, sondern ist sicherlich auch eine Frage der Effizienz", unterstrich Hartloff.