Ein wichtiger Diskussionspunkt war die aktuelle Debatte um eine Novellierung der EU-Datenschutzverordnung. Die Kommission legte Anfang 2012 einen ersten Entwurf vor. Die hohen Datenschutzstandards der einzelnen europäischen Mitgliedsländer, die nach der EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 umgesetzt wurden, sollen in einer neuen Verordnung und nach dem aktuellen technologischen Fortschritt harmonisiert und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig ist zu der neuen EU-Datenschutzverordnung eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen geplant.
„Die kommende Datenschutzreform in Europa ist angesichts der rasanten technischen Entwicklung und der Unterschiedlichkeit der bestehenden Datenschutzstandards einzelner Mitgliedsstaaten zu befürworten“, betonte Minister Hartloff. „In unserem digitalisierten Zeitalter muss man mehr denn je versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu schützen.“
Neben dem „Recht auf Vergessen“ müsse auch das „Recht auf Löschung“ konkretisiert werden. Weiterhin müsse die Verordnung auf unentgeltliche Waren und Dienste erstreckt werden. „Soziale Netzwerke und Suchmaschinen saugen Daten wie Schwämme auf und speichern sie ein. Mit der neuen Verordnung sollen Nutzerinnen und Nutzer auf der entsprechenden Internetseite direkt aufgefordert werden, eine vorherige Einwilligung der Verarbeitung ihrer Daten zu erteilen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum mehr Verbraucherschutz im Netz“, betonte der Minister.
Der Schutz der persönlichen Daten müsse stets vor wirtschaftlichen Interessen stehen. „Unternehmen, die Daten sammeln und verarbeiten, tragen eine große Verantwortung. Mit der schärferen Verordnung und ansteigenden Sanktionen sollen Unternehmen für den Schutz der Daten garantieren“, erklärte Hartloff.