| Unseriöse Geschäftspraktiken

Hartloff: Gesetzentwurf des Bundes lange überfällig

Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff bewertet es positiv, dass das Bundesjustizministerium offensichtlich einen Referentenentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen vorlegt.
Symbolfoto Abzocke im Inkassowesen; Bild: dpa
Symbolfoto Abzocke im Inkassowesen; Bild: dpa

Dieser ist im Internet vorzeitig bekanntgeworden und wurde mittlerweile vom zuständigen Ministerium bestätigt. Nach Medienberichten blockiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den entsprechenden Entwurf in der Ressortabstimmung. 

„Es kann nicht sein, dass die verbraucherschützenden Neuregelungen gegen Abzocke bei unerlaubter Telefonwerbung und bei urheberrechtlichen Verletzungen, die wir dringend brauchen, aufgrund von koalitionsinternen Querelen und politischer Ziellosigkeit nicht umgesetzt werden können. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern schlicht unverantwortlich“, so der Minister.

Hartloff stellte in diesem Zusammenhang noch einmal dar, dass der Bundesrat schon lange Handlungsbedarf gesehen und bereits umfassende verbraucherschützende Regelungen eingefordert habe. „Rheinland-Pfalz fordert bereits seit 2008 im Bundesrat die sogenannte Bestätigungslösung. Dies bedeutet, dass alle Verträge im Zusammenhang mit unlauterer Telefonwerbung nur Gültigkeit erlangen, wenn der Verbraucher den Vertrag im Nachgang an das Telefonat innerhalb von zwei Wochen in Textform bestätigt. Leider ist dieser Punkt anscheinend  nach wie vor nicht vorgesehen“, erklärte der Minister.
 

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