Die Länder beschlossen in der Sitzung einstimmig eine weitere Stellungnahme zum Vorschlag zum sogenannten Europäischen Medienfreiheitsgesetz oder European Media Freedom Act.
„Bei den Trilogverhandlungen müssen die teils unterschiedlichen Ansätze und Vorschläge zusammengeführt werden. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für Medienvielfalt und -freiheit. Die Länder begleiten die Verhandlungen aktiv“, sagte Staatssekretärin Heike Raab.
Der Kommissionsvorschlag vom 16. September 2022 wurde intensiv in den Gremien des Rates und auf nationaler Ebene unter Verhandlungsführung der Länder diskutiert. Am 21. Juni 2023 war es den europäischen Mitgliedstaaten gelungen, sich auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur Aufnahme von Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zu verständigen. Bis Februar 2024 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.
Die Gegebenheiten und Rahmenbedingungen weisen in den einzelnen Medienlandschaften der europäischen Mitgliedsstaaten teils große Unterschiede auf. „Der EMFA muss diese Vielfalt und die Gestaltungsspielräume der Mitgliedsstaaten respektieren, um unsere kulturelle Vielfalt in Europa zu bewahren“, betonte Staatssekretärin Heike Raab. Der European Media Freedom Act könne EU-weite Mindeststandards setzen und dort einen Beitrag leisten, wo Rechtsstaatlichkeit hinterfragt werde. „Die Verordnung darf aber nicht dazu führen, dass höhere Schutzniveaus in einzelnen Mitgliedstaaten herabgesetzt werden“, so die Staatssekretärin.