| 19. Brüsseler Mediengespräch

Heike Raab: Diskussion in Brüssel zu Plattformen und Intermediären

„Digitale Plattformen und Suchmaschinen werden heute im Alltag von vielen Menschen genutzt. Die aktuelle ARD/ZDF Onlinestudie belegt, dass über 90 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger ‚Onliner‘ sind. Da das Internet keine Ländergrenzen kennt, brauchen wir hier europäische Regelungen“, sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab beim 19. Brüsseler Mediengespräch.
Staatssekretärin Heike Raab
Staatssekretärin Heike Raab

Die beiden neuen Direktoren des Mainzer Medieninstituts, die Kommunikationswissenschaftlerin Prof. Dr. Birgit Stark und der Medienjurist Prof. Dr. Matthias Cornils betonten in ihren Keynotes, dass eine Regulierung der Anbieter im Hinblick auf den Meinungsbildungsprozess und die Meinungsvielfalt in der Gesellschaft unerlässlich sei. Zum einen wegen des veränderten Mediennutzungsverhaltens und zum anderen, um Rechtsgüter wie den Jugendschutz zu gewährleisten. Dies gelte auch für die Verhinderung der Verbreitung  terroristischer Inhalte im Internet.

Die Marktmacht der US-amerikanischen Plattformen in Europa bestimmte auch die anschließende Diskussion. Dabei betonte Prof. Dr. Mark Cole von der Universität Luxemburg, die europäische Datenschutzgrundverordnung wie auch die AVMD-Richtlinie zeigten, dass Europa gemeinsam auch etwas erreichen könne. Beide Regelungen seien geeignet, auch das Verhalten der US-amerikanischen Plattformen zu verändern. Der Mitgründer der Initiative AlgorithmWatch Matthias Spielkamp forderte, dass die US-amerikanischen Plattformen transparent machten, warum sie welche Inhalte priorisierten. 

Medienstaatssekretärin Heike Raab  betonte zudem die Bedeutung der Medienkompetenz der Nutzer, sie sei genauso relevant wie die Regulierung. 

Das Brüsseler Mediengespräch wird traditionell in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut veranstaltet und stand in diesem Jahr unter dem Motto: „Rechtsgüterschutz und Zugangsgleichheit durch Plattform- und Intermediärsregulierung: Die neuen europäischen und nationalen Regelungskonzepte im Vergleich“.

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