Der Kommissionsvorschlag vom 16. September 2022 wurde zuvor intensiv in den Gremien des Rates und auf nationaler Ebene unter Verhandlungsführung der Länder diskutiert. Der Verordnungsvorschlag wurde an vielen Stellen durch die konstruktive Begleitung der Ländergemeinschaft maßgeblich verbessert: Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag kommt in der Position des Rates die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten und deren Zuständigkeiten besser zur Geltung, insbesondere bei den Normen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und auch die Unabhängigkeit des Boards und die Vorschrift zum Umgang mit Medieninhalten auf Online-Plattformen konnten gestärkt werden. In den nun beginnenden Trilogverhandlungen wird der Verordnungsentwurf zwischen der EU-Kommission, dem europäischen Parlament und dem Ministerrat verhandelt.
Heike Raab betonte: „An einigen Stellen hätten wir uns natürlich noch mehr Verbesserungen des Textes im Sinne der Ziele des EMFA, nämlich die Medienvielfalt und –freiheit in Europa zu schützen und zu stärken, gewünscht. Nichtsdestotrotz haben wir im Prozess sehr viel erreicht und konnten unsere deutsche pluralistische Medienordnung oftmals als „best practice“ im Verhandlungsprozess einbringen. Die derzeitige Fassung des EMFA ist daher ein guter Ausgangspunkt für die Trilogverhandlungen, in denen ich mir noch weitere Fortschritte in die richtige Richtung erhoffe, damit der EMFA im gesamteuropäischen Kontext auch das hält, was er verspricht.“