Die Novelle des Landesmediengesetzes steht im Zeichen von Modernisierung und Zukunftsfähigkeit. Das Gesetz stärkt die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz und passt sie an aktuelle Entwicklungen an. So werden die Beteiligungsmöglichkeiten von Presseverlagen an Rundfunkveranstaltern erweitert, die Medienförderung ausdrücklich als Aufgabe der Medienanstalt Rheinland-Pfalz verankert und klare Vorgaben für die Nutzung freiwerdender UKW-Frequenzen geschaffen. Zugleich werden in besonders meinungsbildenden Programmen Mindeststandards für Meinungsvielfalt und redaktionelle Eigenverantwortung gesichert. Darüber hinaus enthält die Novelle neue Regelungen zur Transparenz und zur Werbekennzeichnung, und sie erweitert den Anwendungsbereich auf digitale Entwicklungen und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Medienproduktion.
Das Gesetzesvorhaben wurde heute in erster Lesung im Landtag beraten und geht nun zur weiteren Befassung an den zuständigen Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien.