„Vor allem dem starken Mittelstand im Land ist es zu verdanken, dass Rheinland-Pfalz 2010 schneller aus der Krise gekommen ist als andere und 2011 mit einem stabilen Wachstum rechnen kann“, sagte Wirtschaftsminister Hendrik Hering bei der Vorlage aktueller Daten des Mittelstandsberichts. Im ersten Halbjahr habe die Wirtschaft im Land mit 4,5 Prozent das im bundesweiten Vergleich drittstärkste Wachstum des Bruttoinlandsproduktes verzeichnet.
„Wir kommen im diesem Jahr in Deutschland insgesamt auf ein starkes Wachstum von bis zu 3,5 Prozent und können auch 2011 voraussichtlich rund zwei Prozent erreichen“, sagte Hering. Nach dem Anstoß für den Aufschwung durch den Export, der auch die Investitionsgüterindustrie mitgezogen habe, komme nun der Stabilisierung der Binnennachfrage entscheidende Bedeutung zu beim weiteren Konjunkturverlauf.
Für den Mittelstand gelte es vor allem die Rahmenbedingungen durch Bürokratieabbau, Verkehrsinfrastruktur und Breitbandversorgung zu verbessern sowie gleichzeitig Innovationen als Motor für Wachstum und Beschäftigung zu fördern, betonte der Minister. So soll die Vernetzung von Kompetenzverbünden im Land forciert, die Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur verbessert werden. „Von entscheidender Bedeutung wird auch die Sicherung des Fachkräftebedarfs sein“, unterstrich Hering. Das Land unterstütze die Unternehmen unter anderem bei der Umsetzung von familienbewusster und lebensphasenorientierter Personalpolitik.
Mit der Exportinitiative des Landes soll die Öffnung der Auslandsmärkte für den Mittelstand vorangetrieben werden. Daneben sollen auch weiterhin Existenzgründer unterstützt und die Entwicklung von Zukunfts- und Wachstumsbranchen wie im Bereich Tourismus und Gesundheitswirtschaft oder der Kultur- und Kreativwirtschaft gefördert werden.
Über das Mittelstandsförderungsgesetz, das in dieser Woche vom Kabinett beschlossen wurde und nun dem Landtag vorgelegt wird, ist eine weitere Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe geplant. Mit dem Gesetz soll eine Mittelstandsklausel eingeführt werden, nach der bei Erlass und Novellierung von Gesetzen und Verordnungen mit Bezug auf die Wirtschaft mögliche Auswirkungen auf den Mittelstand überprüft werden. Explizit wird auch festgehalten, dass Vergaben an Generalunternehmer die Ausnahme darstellen und besonders zu begründen sind.
„In dem Gesetzesentwurf wird auch nachdrücklich auf eine mittelstandsfreundliche Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen durch die öffentliche Hand gepocht“, so Hering. Es sind Vorgaben vorgesehen, nach denen das Land bei Fördermöglichkeiten darauf abhebt, dass öffentliche Auftraggeber möglichst umgehend ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Daneben ist ein Gebot zur Überprüfung der nachhaltigen Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung ab einem bestimmten Finanzvolumen festgeschrieben. Die Prüfkriterien sind bei Konzipierung neuer Programme festzulegen.
„Die Politik muss für Sicherheit und Stabilität sorgen, gerade für mittelständische Betriebe. Das Mittelstandsförderungsgesetz sichert die guten Rahmenbedingungen auch gesetzlich ab“, betonte Minister Hering.