„Mit der Vereinbarung wird die grenzüberschreitende Kooperation und gegenseitige Information bei Katastrophen in Grenznähe weiter vertieft und ausgebaut“, erklärt der Beauftragte der Ministerpräsidentin für grenzüberscheitende Zusammenarbeit, Werner Schreiner.
Die Entsendung einer Verbindungsperson erfolgt entweder auf Anforderung des vom Katastrophenfall betroffenen Landes oder auf Beschluss des möglicherweise ebenfalls betroffenen Nachbarlandes. Die Befugnis liegt in Rheinland-Pfalz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und im Elsass bei der Präfektur des Départements Bas-Rhin.
„Die Verbindungsperson ist ein vollwertiges Mitglied des benachbarten Krisenstabs, nimmt an Lagebesprechungen teil und kann daher den Informationsaustausch und die gemeinsame Koordination von Katastrophenschutzmaßnahmen über Landesgrenzen hinweg weiter verbessern“, so Schreiner.
Zur erleichterten Umsetzung im Unglücksfall werden die Verbindungspersonen über die jeweiligen Organisationsstrukturen der Krisenbewältigung im Nachbarland informiert und sollen sich nach Möglichkeit an dort stattfindenden Übungen beteiligen.
Werner Schreiner: „Die Vereinbarung leistet mit ihrer Umsetzung einen weiteren konkreten Beitrag zur guten nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland, besonders zwischen dem Nordelsass und Rheinland-Pfalz.“