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Hilfe für Flüchtlinge

Eine Fachtagung im Integrationsministerium nimmt die Behandlung von ausländischen Menschen – insbesondere Flüchtlingen – mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) in den Blick. Die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen dabei vor allem über Möglichkeiten, ausländische Menschen mit PTBS in die Regelversorgung einzubeziehen.
PTBS bei Flüchtlingen; Bild: dpa
PTBS bei Flüchtlingen; Bild: dpa

Studien besagen, dass zwischen 40 und 80 Prozent aller Flüchtlinge traumatische Erlebnisse erfahren haben, die PTBS ausgelöst haben oder noch auslösen können. Zusätzlich zur Flucht belasten die Betroffenen die oft unklare Aufenthaltssituation, finanzielle Engpässe und vor allem die sprachlichen Barrieren. PTBS zieht lange Krankheitszeiten nach sich, wenn keine ärztliche Versorgung erfolgt. „Das Integrationsministerium will mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Flucht und Trauma Rheinland-Pfalz Lösungsansätze erarbeiten, um die Versorgungslage für die betroffenen Menschen zu verbessern. Die heutige Fachtagung ist dazu der erste Schritt“, führt Integrationsministerin Irene Alt aus.

Flüchtlinge werden meist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinisch versorgt. Danach gibt es Einschränkungen bei den ärztlichen Leistungen. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Rheinland-Pfalz und andere Bundesländer treten schon lange dafür ein, dass der Bund das bereits durch das Bundesverfassungsgericht in anderen Teilen als verfassungswidrig gerügte Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschafft und die Asylsuchenden in die bestehenden Sozialsysteme einbezieht. Dann könnten Flüchtlinge die Regelversorgung nutzen“, erläutert Ministerin Irene Alt.

In diesem Kontext haben die Bundesländer auf der erst kürzlich stattgefundenen 8. Integrationsministerkonferenz in Dresden auf den gemeinsamen Antrag von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt den einstimmigen Beschluss gefasst, der Bund möge im Rahmen einer Studie Umfang und Art von Traumatisierungen und Traumafolgeerkrankungen bei Flüchtlingen erheben. Außerdem soll sich der Bund laut Antrag bei den GKV dafür einsetzen, dass die Kassen eine notwendige Übersetzung für traumatisierte Flüchtlinge übernehmen, die gesetzlich krankenversichert sind.

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