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Höfken warnt vor afrikanischer Schweinepest

Umweltministerin Ulrike Höfken warnte vor der afrikanischen Schweinepest, die sich von Osten her in Europa ausbreitet: „Während wir die klassische Schweinepest in Rheinland-Pfalz durch Impfungen endlich besiegt haben, wurde die afrikanische Schweinepest Ende Juni erstmals bei Schweinen in Weißrussland im Grenzgebiet zu Polen festgestellt. Damit steigt die Gefahr für eine Einschleppung in die Europäische Union dramatisch an.“
Ulrike Höfken; Bild: rlp-Archiv

Empfänglich für die Afrikanische Schweinepest seien alle Haus- und Wildschweine. Der Mensch und andere Tiere erkranken nicht. Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest gibt es gegen die afrikanische Schweinepest keine Impfungen – infizierte Tiere müssen sofort getötet und zur Vermeidung einer Seuchenverschleppung unschädlich beseitigt werden. Die Verbreitung des Schweinepestvirus findet insbesondere durch vom Haus- oder Wildschwein stammendes Fleisch und Lebensmittel sowie indirekt über nicht desinfizierte Fahrzeuge (Schweinetransporter) und Gegenstände, die mit infizierten Schweinen Kontakt hatten (zum Beispiel Messer) sowie über aus dem Ausland mitgebrachte Jagdtrophäen von Wildschweinen statt. Besonders infektiös ist das Blut der erkrankten Schweine. Ministerin Höfken rief deshalb Landwirte und Jäger zur Vorsorge auf: „Das Verfüttern von Speiseabfällen an Hausschweine ist strengstens verboten und das Ausbringen von Lebensmittelresten sowie tierischen Neben-produkten in Wald und Feld ist aus seuchenhygienischen Gründen ebenfalls untersagt.“

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) führt bereits vorsorgliche Untersuchungen durch,  die bislang negative Ergebnisse hatten.

Käme es zu einem Ausbrauch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, wäre das LUA die zentrale Untersuchungsstelle für diese Seuche in Rheinland-Pfalz. Insgesamt 318.417 Proben von landwirtschaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren hat das LUA im Jahr 2012 untersucht.  „Die Untersuchungen sind ein unverzichtbarer Beitrag für den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch und Tier“, betonte Höfken. Sie dienten als Grundlage für tierseuchenrechtliche Maßnahmen und Risikobewertungen der Veterinärverwaltung sowie für Therapie- und Managementmaßnahmen in den Betrieben.

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