"Die Sozialgerichtsbarkeit hat die unzähligen, zum Teil grundlegenden Änderungen und Ergänzungen des Sozialrechts der letzten Jahre und insbesondere die mit der Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe verbundenen zusätzlichen Herausforderungen vorbildhaft bewältigt“, so Hartloff weiter.
Die gestiegenen Klageverfahren, insbesondere in den neuen Rechtsgebieten, seien mit einer Schnelligkeit und Qualität bearbeitet worden, die sich im Vergleich der Bundesländer sehen lassen könne. „Das ist das Ergebnis der guten Arbeit und des besonderen persönlichen Engagements, dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit.“
Die Richterinnen und Richter bei den rheinland-pfälzischen Sozialgerichten belegten seit 2007 bei den Pro-Kopf-Erledigungen stets einen Platz unter den besten drei Bundesländern. Das Landessozialgericht kann seit 2007 die bundesweit kürzeste durchschnittliche Verfahrensdauer aufweisen und hat damit jeweils den ersten Platz erreicht. Zudem haben die Richter der zweiten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 pro Kopf die im Ländervergleich meisten Verfahren erledigt.
Gelungen sei das auch, weil die Sozialgerichtsbarkeit in den letzen Jahren gezielt personell verstärkt worden ist. “In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Richter um ein Viertel gestiegen“, so der Minister.
„Es geht nicht nur allein um Effektivität und Schnelligkeit, ein guter Rechtsschutz muss auch einen hohen Qualitätsstandard aufweisen. Dafür wird sich die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin einsetzen.“