„Um den Lärm an der Quelle zu bekämpfen, sollen die Kommunen in ihrer Entscheidung zu Lärmschutzmaßnahmen künftig gestärkt werden“, kündigten Umweltministerin Ulrike Höfken und Verkehrsstaatssekretär Jürgen Häfner beim „Runden Tisch Lärm“ in Mainz an. Der Runde Tisch, an dem neben der Landesregierung Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Umweltverbände, der Bürgerinitiativen und der Wissenschaft sitzen, verabschiedete eine „Agenda zum Schutz der Ruhe“.
Höfken rief die Kommunen dazu auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung so genannter Lärmaktionspläne nachzukommen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten dabei von Ihrem Recht auf Mitwirkung Gebrauch machen. Besonders wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Straßenverkehrslärms seien beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lkw-Umleitungen oder auch - sobald diese praxisreif sind - der Einsatz geräuschmindernder Fahrbahnbeläge. „Zumindest für die Nacht sollten die Kommunen über Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen nachdenken“, so Höfken. Wie sich Geschwindigkeitsbeschränkungen tatsächlich auswirken und wie die Lärmminderung subjektiv empfunden wird, sollen Pilotprojekte zeigen. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen schließlich auch in eine zukünftige Handreichung des Verkehrsministeriums eingehen.
„Für die Akzeptanz solcher Maßnahmen ist Bürgerbeteiligung sinnvoll“, betonte Höfken. Staatssekretär Häfner stellte zudem klar: „Bei hohen Lärmpegeln und vielen Betroffenen können die Kommunen im Einzelfall auch auf klassifizierten Straßen im Rahmen bestehender Regelungen Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen, wenn dadurch beispielsweise kein Verkehr in andere Gebiete oder Ortschaften verdrängt wird und dies in ein Gesamtkonzept zur Lärmbekämpfung wie der Lärmaktionsplanung eingebunden ist.“
„Wir werden uns besonders dafür einsetzen, dass für die Durchführung der verschiedenen Lärmschutzmaßnahmen klare Schutzziele an Stelle der Vielzahl von unterschiedlichen Lärmwerten in den Bundesregelungen treten“, fassten Höfken und Häfner ein Ergebnis der Erörterung am Runden Tisch zusammen.
Die von dem Runden Tisch beschlossene „Agenda zum Schutz der Ruhe“ besteht aus sechs Punkten. Er begrüßt die Initiativen des Landes im Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrs-, Bahn- und Fluglärm. Er bittet Land und Kommunen die auf den Weg gebrachten und inzwischen angelaufenen Pilotprojekte zur Lärmaktionsplanung weiter voranzutreiben. Angekündigt werden Gespräche zur Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land, um Lärmaktionsplanung und bauliche und andere Maßnahmen - auch anstehende Lärmsanierung - besser zu verzahnen. Die freiwillige Lärmaktionsplanung am Flughafen Hahn wird durchgeführt und im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ wird sich das Land weiterhin mit Nachdruck für die dort hoch belastete Bevölkerung einsetzen. Das gilt auch für Lärmschutzmaßnahmen an anderen stark befahrenen Güterbahnstrecken. Bei den Trägern von Kitas und Schulen wird das Land darauf hinwirken, dass bei Neu- und Umbauten von Aufenthalts- und Unterrichtsräumen verstärkt auf die Einhaltung akustischer Mindeststandards geachtet wird.
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Lärmschutz
Initiative zum Schutz der Ruhe
Rund 432.000 Menschen sind in Rheinland-Pfalz an Hauptverkehrsstraßen von Lärm belästigt, davon sind 112.000 in der Nacht gesundheitsbeeinträchtigendem Lärm ausgesetzt. Das ist das Ergebnis der landesweiten Lärmkartierung, die das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht vorgenommen hat.
