Robbers führte aus: „Rheinland-Pfalz hat im Bereich des Opferschutzes bereits einiges bewegt. Dies ist für uns jedoch kein Grund, uns zurückzulehnen, sondern vielmehr Ansporn, uns für die Verhinderung von Straftaten und für die Unterstützung jedes einzelnen Opfers einer Straftat weiter intensiv einzusetzen.“ Der Bericht mit einem Umfang von über 200 Seiten dokumentiere den hohen Stellenwert des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz und den ständigen Einsatz der Landesregierung, um weitere Verbesserungen des Schutzes von Opfern zu erreichen.
Der Bericht schreibt die Entwicklung auf dem Gebiet des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz seit dem Dritten Opferschutzbericht von Ende des Jahres 2012 bis heute fort. Er stellt nach einer Einführung (Abschnitt A) zunächst die in der Zwischenzeit eingetretenen wesentlichen Veränderungen der maßgeblichen Rechtsvorschriften aus den verschiedenen Bereichen des Opferschutzes dar (Abschnitt B). Anschließend wird die Entwicklung der Opferzahlen in dem Zeitraum der vergangenen zehn Jahre erläutert (Abschnitt C). Die Projekte und Maßnahmen, die die Landesregierung auf dem Gebiet des vorbeugenden und nachsorgenden Opferschutzes durchgeführt oder unterstützt hat, sind im Abschnitt D aufgeführt. Es sind dabei solche Maßnahmen aufgenommen worden, die seit der Veröffentlichung des Dritten Opferschutzberichts neu hinzugekommen sind. Bei Projekten, die bereits in den ersten drei Opferschutzberichten erwähnt und seitdem fortgeführt worden sind, ist die in den letzten beiden Jahren eingetretene Entwicklung angegeben. Beibehalten wurde das im Jahr 2012 in Abschnitt D neu aufgenommene Kapitel „Vernetzung“, unter dem einige Projekte und Maßnahmen der Landesregierung dargestellt werden, bei denen der Gedanke der ressortübergreifenden, interdisziplinären Zusammenarbeit eine besondere Rolle spielt.
Robbers dankte hierbei auch all den Menschen, die im Bereich Opferschutz tätig sind. „Großer Dank gebührt den Menschen, die sich ehrenamtlich oder hauptamtlich jeden Tag im Opferschutz für ihre Mitmenschen engagieren und sich für Verbesserungen in diesem Bereich einsetzen“, so der Minister.
Information:
In seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 (zu LT-Drucksache 15/1107) hat der Landtag die
Landesregierung aufgefordert, einen schriftlichen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Nach dem Beschluss des Landtages soll der Opferschutzbericht nach seiner ersten Erstellung künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Nachdem die Landesregierung den Ersten Opferschutzbericht (LT-Drucksache 15/2845) im Dezember 2008, den Zweiten Opferschutzbericht (LT-Drucksache 15/5267) im Dezember 2010 und den Dritten Opferschutzbericht (LT-Drs. 16/1843) dem Landtag vorgelegt hatte, liegt nun der Vierte Opferschutzbericht vor.
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4. Opferschutzbericht
Intensiver Einsatz für Opfer
Staatsminister Gerhard Robbers stellte am Freitag den Vierten Opferschutzbericht der Landesregierung vor. „Wie der vorliegende Bericht zeigt, ist Rheinland-Pfalz im Bereich des Opferschutzes gut aufgestellt. Wir werden dennoch unsere Verbesserungsbemühungen intensiv vorantreiben“, sagte der Minister
