Jugendliche für die Gefahren von "sozialen Netzwerken" im Internet sensibilisieren

Justizminister Heinz Georg Bamberger wies auf die Gefahren hin, die sich aus der Nutzung von sogenannten "sozialen Netzwerken" (Facebook, Schüler- bzw. Studi-VZ, youtube etc.) im Internet ergeben können.

Anlässlich der Vorstellung des Kommentars zum rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetz sprach er zur Bedeutung des Persönlichkeitsrechts im Internetzeitalter: "Diese Internet-Angebote, die so harmlos daherkommen und ein nettes Freizeitvergnügen darstellen, bergen auch Risiken. Hier stellen Privatpersonen, häufig sind es junge Menschen - Schülerinnen und Schüler, Jugendliche - oft bedenkenlos persönliche Daten anderen zur Verfügung, die sie oft überhaupt nicht kennen, oder die Daten werden sogar für alle zugänglich ins Netz gestellt. Eine kürzlich erschienene Studie einer britischen Versicherungsgesellschaft ergab, dass mehr als ein Drittel der Nutzer von Facebook Urlaubs- und Wochenendpläne frei zugänglich ins Internet stellten. Unter den 16- bis 24-Jährigen waren es sogar 64 Prozent. Professionelle Einbrecher nutzten diese Informationen, um ihre Einbruchstouren vorzubereiten. Es ist wichtig, dass wir gerade diese Zielgruppe der jungen Menschen auf die Gefahren ihres sorglosen Umgangs mit ihren Informationen im Internet hinweisen und Aufklärung betreiben."

Neben dem freiwilligen Offenbaren von persönlichen Daten im Internet, könnten Persönlichkeitsrechte jedoch auch ohne eigenes Zutun der Betroffenen durch das Internet berührt oder verletzt werden, so der Minister weiter. "Die Landesregierung steht dieser Entwicklung skeptisch gegenüber und setzt sich für die Wahrung der grundrechtlich geschützten Sphären der Bürgerinnen und Bürgern ein. Als ein aktuelles Beispiel nenne ich das Angebot 'Google Street View'. Dieser neue Google-Dienst war in den vergangenen Monaten mehrfach Gegenstand der Medienberichterstattung und der Beratung der Datenschutzbehörden.

Die vollständige Erfassung ganzer Straßenzüge einschließlich von Personen, PKWs, Häusern und Vorgärten sowie deren Einstellung in das weltweit abrufbare Netz halte ich für nicht unproblematisch. Diese Vorgehensweise kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Privatsphäre von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern führen.

Das Justizministerium wird die rechtliche Zulässigkeit der Art und Weise der Vorgehensweise von Google gutachterlich prüfen lassen."

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