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Jugendmedienschutz muss auf der Höhe der Zeit sein

„Wir können unsere Kinder und Jugendlichen nur schützen, wenn die entsprechenden Gesetze auf der Höhe der Zeit sind. Das betrifft vor allem den Schutz bei der Nutzung elektronischer Medien, wenn sich junge Menschen im digitalen Zeitalter in den sozialen Medien, zum Beispiel bei Chats, bewegen. Hier wollen die Länder mit der Bundesregierung in einen konstruktiven Dialog eintreten, um einen effektiven und konvergenten Jugendmedienschutz zu erreichen und diesen mit den Anforderungen der Medienregulierung zu verzahnen.“
Blick in den Plenarsaal des Bundesrates
Blick in den Plenarsaal des Bundesrates

Das hat die Bevollmächtigte für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, am Freitag im Bundesrat erklärt. Rheinland-Pfalz hatte zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes einen entsprechenden Antrag in die Länderkammer eingebracht, der mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde.

Raab weiter: „Die Länder setzen ihre Arbeit an der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Umsetzung eines umfassenden und kohärenten Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung elektronischer Medien fort. Hierzu wollen wir auch die im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Paragraphen 29b vorgesehene Evaluierung aufgreifen. Denn die Regelungen zum Jugendmedienschutzes in diesem Gesetz werden aus Sicht von Rheinland-Pfalz den Herausforderungen an das gewandelte Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.“

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