Kurt Beck: „Wir haben unser Verhandlungsziel erreicht. Mit der weitgehenden Angleichung des Europäischen Fernsehübereinkommens an die Ende 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste haben wir weit über die Grenzen der EU hinaus moderne rechtliche Rahmenbedingungen für die freie Weiterverbreitung von europäischen audiovisuellen Mediendiensten geschaffen. Dabei werden die europaweiten Mindeststandards für alle audiovisuellen Mediendienste - insbesondere im Bereich des Jugendschutzes - zur Schaffung einer europäischen Werteordnung auch in den Medien beitragen.“
Das Europäische Fernsehübereinkommen sichert seit 1989 die grenzüberschreitende Ausstrahlung und den Empfang von Fernsehprogrammen in mittlerweile 32 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Die dort niedergelegten Standards betreffen den Jugendschutz, den Schutz der Menschenwürde, die Förderung der europäischen Vielfalt, qualitative und quantitative Werberegelungen sowie das Gegendarstellungsrecht. Durch seine Fortentwicklung zu einer Konvention für audiovisuelle Mediendienste wird das Übereinkommen wie bereits die EU-Mediendiensterichtlinie im Anwendungsbereich auch auf Bewegtbilder im Internet ausgedehnt. Das Europarats-Übereinkommen folgt dabei ebenfalls dem Prinzip der abgestuften Regulierungsdichte: Für Internet-Abrufdienste gelten wesentlich weniger Regelungen als für die traditionellen Fernsehdienste.
Das revidierte Europäische Fernsehübereinkommen wird noch im Oktober dieses Jahres von dem Ministerkomitee des Europarates verabschiedet und als „Europarats-Konvention über grenzüberschreitende audiovisuelle Mediendienste“ zur Unterzeichnung freigegeben.