| Landestreffen der Jugendvertretungen

Junge Menschen, die mitbestimmen und mitgestalten

Die kommunalen Jugendvertretungen kamen am Samstag auf Einladung des Jugendministeriums zu ihrem jährlichen Treffen zusammen. Die Jugendlichen erhielten ein Forum, um sich über ihre jeweilige Arbeit und ihre Projekte vor Ort auszutauschen. Gleichzeitig bekamen sie aktuelle Informationen sowie Tipps und Anregungen zu verschiedenen Themen für ihre Arbeit in den Kommunen.
Landestreffen der Jugendvertretungen; Bild: Pipprich / © Staatskanzlei
Ministerpräsident Kurt Beck und Jugendministerin Irene Alt beim Treffen der Jugendvertretungen; Bild: Pipprich / © Staatskanzlei

Zu dem 10. Landestreffen waren etwa 70 Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter mit ihren erwachsenen Begleitpersonen aus dem ganzen Land angereist. Ministerpräsident Kurt Beck und Jugendministerin Irene Alt debattierten mit den Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern und stellten sich deren Fragen rund um die Kinder- und Jugendpolitik.

Ministerpräsident Beck sagte vor der Veranstaltung: "Wir sind sehr froh, dass wir in Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern auf junge Menschen setzen können, die mitwirken, mitbestimmen und sich engagiert in das Gemeinwesen einbringen: Der Einsatz für ein Jugendhaus, das Organisieren kultureller Veranstaltungen oder das Engagement für bessere Busverbindungen - all dies steht beispielhaft für die Vielfalt der Projekte der kommunalen Jugendvertretungen. Den jungen Leuten gebührt für ihr Engagement unsere größte Wertschätzung."

Jugendministerin Irene Alt betonte: "Die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz wollen ihr Umfeld mitgestalten und mitbestimmen, und sie engagieren sich für das, was ihnen wichtig ist. Wir Vertreter der Landesregierung fördern gerne den jährlichen Erfahrungsaustausch, der nach der Devise ‚Lernen von der Praxis für die Praxis’ die  Interessenvertretungen von Jugendlichen in den Kommunen unterstützt."

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Die Jugendgremien folgen in vielen rheinland-pfälzischen Gemeinden bereits den Vorgaben der Gemeindeordnung. Daraus resultieren unter anderem ein Antragsrecht der Jugendvertretungen an den Gemeinde- oder Stadtrat sowie größtenteils auch entsprechende (beratende) Sitze in weiteren Ausschüssen.

 

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