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Kabinett beschließt Antrag gegen AKW-Laufzeitverlängerung

Der Ministerrat hat unter der Leitung von Ministerpräsident Kurt Beck beschlossen, dass Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Bremen einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird, sollte das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, wie es vom Bundestag beschlossen wurde, ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.
Atomkraftwerk Biblis; Bild: rlp-Archiv

Das Gesetz schreibt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke fest und ordnet den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zu. Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad betonten im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates, dass jede Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe. Dies werde durch eine Reihe juristischer Gutachten bestätigt. „Dass das Gesetz die Verwaltungshoheit der Länder berührt, ist offensichtlich. Deswegen muss der Bundesrat zustimmen“, sagte der Ministerpräsident. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates habe sich dieser Rechtsauffassung mit Mehrheit angeschlossen.

Er warf der Bundesregierung vor, sie gefährde mit der Laufzeitverlängerung den gesellschaftlichen Konsens in Deutschland: „Der Atomkonsens zum Ausstieg aus der Kernkraft, den die rot-grüne Bundesregierung seinerzeit mit der Stromwirtschaft vereinbart hatte, war ein Beitrag zur Befriedung eines schwierigen energiepolitischen Streitthemas. Die Bundesregierung setzt das Erreichte mutwillig aufs Spiel und will zulassen, dass noch jahrzehntelang radioaktiver Müll produziert wird, von dem bis heute niemand weiß, wie man ihn sicher lagern kann“, kritisierte Beck: „Zukunftsorientierte Energiepolitik sieht anders aus.“

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