Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie weiteren Sachverständigen hatte die Höhe des Mindestentgeltes zuvor vorgeschlagen. Das Kabinett, das das Letztentscheidungsrecht bei der Festsetzung des Mindestentgeltes hat, ist dem Vorschlag heute gefolgt. Gesetzliche Grundlage für die Festsetzung des Mindestentgeltes bei öffentlichen Aufträgen des Landes ist das Landestariftreuegesetz. Rheinland-Pfalz ist bundesweit Vorreiter und auch Vorbild für entsprechende Gesetze.
„Das Tariftreuegesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um Lohndumping und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken. Zudem können wir damit zumindest bei öffentlichen Auftragsvergaben der Entwicklung, dass Menschen mit dem, was sie verdienen, nicht mehr auskommen, aktiv gegensteuern, wenn schon alle Vorstöße, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, bislang leider gescheitert sind“, sagte die Ministerin. Auch trage das rheinland-pfälzische Gesetz dazu bei, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern.
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