Beck und Conrad forderten die Bundesregierung auf, sich nicht erneut dem Druck der Geflügelwirtschaft zu beugen und einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die nicht tierschutzgerechte Kleingruppenhaltung abgeschafft wird: "CDU und FDP im Bund sollen endlich die notwendigen Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ziehen und zu dem bereits im Jahre 2002 beschlossenen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen zurückkehren. Ankündigungen alleine reichen nicht aus."
Umweltministerin Conrad betonte mit Blick auf die geltenden Haltungsvorgaben: "Auch in den Kleingruppenkäfigen haben die Tiere keine Möglichkeit ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen zu leben. Die 'ausgestalteten Käfige’ der Kleingruppenhaltung sind kaum größer als konventionelle Kleinkäfige, wo die Tiere auf der Fläche eines DIN A4-Blattes eingesperrt sind. Dieses Tierelend kann nicht weiter hingenommen werden."
Das Bundesverfassungsgericht hat im Herbst 2010 über einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz entschieden und festgestellt, dass die bestehenden Regelungen zur Haltung von Legehennen verfassungswidrig sind. Unser Vorstoß im Bundesrat hat das Ziel, dass endlich die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung von Legehennen wieder verbindlich sind, wie sie unter der rot-grünen Bundesregierung schon einmal Gesetz waren“, erklärte Ministerpräsident Beck.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hatte sich frühzeitig gegen die Wiedereinführung der Käfighaltung in Form der Kleingruppenhaltung gewandt und das Normenkontrollverfahren im Juni 2007 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Es bedarf auch weiterer Vorgaben aus der Sicht des Tierschutzes. So müssen die allgemeinen Haltungsanforderungen für Legehennen an den Bedürfnissen der Tiere orientiert und konkretisiert werden, d.h. Vorgaben zum Platzbedarf von Legehennen, zur Höhe von Käfigen und zur Ausgestaltung der Funktionsbereiche etwa für die Futtersuche und Futteraufnahme, das Staubbaden, Ruhen und die Eiablage.