| Verbraucherschutz

Kein Kreuzkraut in Rucola-Salat entdeckt

Beruhigendes Zwischenergebnis zu Rucola-Salat: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat in keiner von bisher 35 überprüften amtlichen Stichproben Bestandteile des gesundheitsschädlichen Kreuzkrautes nachgewiesen.
Rucola-Salat; Bild: dpa

Da eine amtliche Probe bei verpackter Ware aus insgesamt fünf Packungen besteht, ist die tatsächliche Anzahl der überprüften Salate deutlich höher. In den kommenden Wochen werden weitere Stichproben im Handel gezogen.

Nachdem aus der Presse bekannt geworden war, dass in Rucola aus einem Supermarkt in Hannover Teile des Kreuzkrautes gefunden worden seien, hatte das LUA umgehend außerplanmäßige Proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel angefordert. Unter den Proben waren neben Rucola auch ein Pflück- und ein Mischsalat.

Rucola war nach dem Fund des gesundheitsschädlichen Unkrauts in vielen Supermärkten aus dem Sortiment genommen worden. Die rheinland-pfälzischen Rucola-Erzeuger haben ihre Eigenkontrollen mittlerweile noch einmal verstärkt, um das Risiko für die Kunden so klein wie möglich zu halten. Trotz der Sorgfalt bei der Ernte und der Verpackung sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher aber weiterhin aufmerksam sein. Sie sollten Rucola-Salat vor der Zubereitung gut putzen und waschen und fremdartige Pflanzenteile oder Blütenstängel aussortieren.

„Es gab und gibt keinen Grund, Rucola vom Speiseplan zu verbannen“, so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad, „Aufmerksamkeit ja - auch bei Gemüse und Salat aus dem Garten - aber keine Panik“.

Wie Verbraucher das Kreuzkraut erkennen können, erklärt ein Merkblatt des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (DLR), das auch auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de heruntergeladen werden kann.

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