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Keine Insellösung für Deutschland

"Die CDU Rheinland-Pfalz verkennt mit ihrer Forderung, das 700-MHz-Band ohne einen gesicherten Umstieg auf DVB-T 2 freizugeben, offenbar zugunsten einer schnellen Schlagzeile, was dabei auf dem Spiel steht. Es geht hierbei um nichts weniger, als die Zukunft der Terrestrik, die sicherlich der verbraucherfreundlichste Übertragungsweg ist", sagte Jacqueline Kraege, Chefin der Staatskanzlei.
Jacqueline Kraege, Chefin der Staatskanzlei; Foto: rlp-Archiv

"DVB-T2 ist als Verbreitungsweg technologie-, medien- und gesellschaftspolitisch erwünscht und erhaltenswert – und das nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, wo mehr als 500.000 Haushalte DVB-T nutzen. In ganz Europa wird das 700-MHz-Band noch für Rundfunk genutzt. Wir sollten in Deutschland keine Insellösung wählen. Die CDU versucht sich offenbar zu profilieren, indem sie die Städte gegen die ländlichen Räume auszuspielen versucht“, so Kraege.

Zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der terrestrischen Verbreitung sei allerdings der Umstieg auf DVB-T 2 notwendig. Um diesen zu gewährleisten, müsse das 700-MHz-Band dem Rundfunk noch für die Übergangszeit zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene, indem er vorsieht, dass die für den Umstieg auf DVB-T2 erforderlichen Voraussetzungen erhalten bleiben.

In diesem Sinne hat sich die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, heute an die CDU Landesvorsitzende gewandt. Dabei hat sie sie aufgefordert im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher die Position der CDU zu DVB-T2 in Rheinland-Pfalz zu klären.

Da für DVB-T2 ein frequenzeffizienteres Verfahren eingesetzt werden soll, ist die Einführung eines neuen zukunftsweisenden Komprimierungsstandards für die digitalen Signale erforderlich. Dieser Standard, der zukünftig auch für andere Anwendungen eingesetzt werden soll, bedingt neue Endgeräte (TV-Geräte und Boxen). Die Markteinführung dieser Geräte erfordert einen entsprechenden Vorlauf, weshalb DVB-T2 nach einer Entscheidung der Intendanten von ARD und ZDF ab 2017 und nicht erst 2018 erfolgen soll.

Um dies sicherzustellen, haben die Länder, im Übrigen auch die CDU-geführten Landesregierungen, zuletzt am 29. November 2013 in der Bundesratsstellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine TK-Verordnung deutlich gemacht, dass es in Deutschland auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird, das 700-MHz-Band für die drahtlose Breitbandkommunikation zur Verfügung zu stellen. Von einer rheinland-pfälzischen Blockade kann damit keine Rede sein.

In diesem Sinne haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bereits die WMK mit Beschluss vom 13. Juni 2013 beauftragt, einen Bericht zum weiteren Breitbandausbau unter Außerachtlassung des 700-MHz-Bandes zu erarbeiten. Auch das bedeutet, dass sie für den kurzfristigen Breitbandausbau das 700-MHz-Band nicht zur Verfügung stellen werden.

Ob eine Parallelnutzung von DVB-T2 und mobilem Breitband technisch möglich ist, soll die Bundesnetzagentur untersuchen. Bisher liegen dazu keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Nach der erfolgten Umstellung auf DVB-T2 wollen wir, dass die freiwerdenden Frequenzen auch für den Breitbandausbau genutzt werden können. Rheinland-Pfalz setzt sich gegenüber der Bundesregierung seit Langem dafür ein, dass entsprechende Förderprogramme für den Breitbandausbau aufgelegt werden.

Das derzeit vom Rundfunk genutzte 700-MHz-Band wird bei der Debatte zum schnellen Internet allzu gerne als Allheilmittel verkauft. Klar ist jedoch, dass damit allein, bereits aus technischen Gründen, das Breitbandziel der Bundesregierung nicht erreicht werden kann. Es kann sicherlich eine Verbesserung der jetzigen Situation erreichen.

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