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Keine Steuererhöhung in der Personenschifffahrt

Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz zugestimmt, der darauf abzielt, die Geltung des bis 31. Dezember 2011 befristeten ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern.
Fahrgastschiff auf dem Rhein; Bild: rlp-Archiv

„Die breite Zustimmung von elf Ländern zu unserem Gesetzentwurf dokumentiert, dass das Steuerflickwerk der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig ist“, sagte Ministerpräsident Kurt Beck.

Die Bundesregierung will das System der ermäßigten Umsatzsteuersätze grundlegend überarbeiten und hat hierzu eine Regierungskommission eingesetzt. Mit seiner heutigen Entscheidung ist der Bundesrat der rheinland-pfälzischen Forderung gefolgt, den Ergebnissen der Arbeit dieser Kommission nicht durch eine isolierte Steuererhöhung bei der Personenschifffahrt vorzugreifen.

„Ich hoffe, dass nun auch der Bundestag ein Einsehen hat und die Steuererhöhung für Schiffsausflüge verhindert“, sagte Kurt Beck nach der Entscheidung in Berlin.

Infrastrukturminister Roger Lewentz bezeichnete die Bundesratsentscheidung als wichtiges Zeichen für den Tourismus in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland: „Es gibt jetzt immerhin eine reelle Chance, die drohende Preissteigerung bei Tickets für Ausflugschiffe doch noch zu verhindern. Es gilt, Wettbewerbsnachtteile für die deutsche Fahrgastschifffahrt zu vermeiden, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und den Betreibern von Personenschiffen eine Planungs- und Rechtssicherheit zu geben“, sagte Lewentz.

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