Dies gilt zum Beispiel für Nudeln und Backwaren. Zudem soll sich die Bundesregierung für eine EU-weit gültige Ausdehnung der Angaben zur Haltungsart für in Lebensmitteln verarbeitete Eier und Eiprodukte einsetzen.
"Wir wissen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die gegenwärtig vorgeschriebene Kennzeichnung von Konsumeiern mit Angaben zur Haltungsart der Legehennen gestattet Verbraucherinnen und Verbrauchern zwar eine bewusste Entscheidung beim Kauf von nicht verarbeiteten Eiern. Das erzeugt Transparenz und damit haben die Menschen die freie Wahl. Diese Wahlmöglichkeit muss aber auch für andere Lebensmittel, die unter Verwendung von Eiern hergestellt werden, gelten“; betonte Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.
Umweltministerin Höfken betonte daneben den Tierschutzaspekt des rheinland-pfälzischen Antrags. "Wenn wir uns schon für die Kennzeichnung von Eiern und erfolgreich gegen die Käfighaltung von Legehennen zur Wehr gesetzt haben, dann ist der nächste Schritt logischerweise die entsprechende Kennzeichnung von Lebensmitteln, die unter Verwendung von Eiern hergestellt werden. Auch dies ist gelebter Tierschutz."
Die Ministerin und der Minister stellten klar, dass die neue Regelung selbstverständlich für Eier mit deutscher Herkunft als auch für Eier gelten müsse, die aus anderen Staaten stammen. Neben der Änderung der nationalen Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll sich die Bundesregierung auch für eine EU-weit gültige Kennzeichnungspflicht einsetzen.
„Mehr Kennzeichnung bedeutet auch mehr Macht, nämlich Marktmacht, der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Hartloff. Rheinland-Pfalz werde sich weiter für tiergerecht produzierte Lebensmittel einsetzen, so Höfken.