| Verbraucherschutz

Kennzeichnung von Restalkohol

Mehr Klarheit für den sommerlichen Durstlöscher: Der rheinland-pfälzische Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff begrüßt die Entscheidung des Deutschen Brauer-Bundes (DBB), künftig freiwillig auf den Restalkohol in alkoholfreien Bieren hinzuweisen. „Viele Verbraucher waren bislang der Meinung, dass alkoholfrei auch wirklich alkoholfrei bedeutet“, sagte Hartloff.
Bier; Bild: rlp-Archiv

Tatsächlich kann und darf dieses Bier rein rechtlich gesehen noch bis zu 0,5 Volumenprozent (% Vol) des Alkohols enthalten, der beim Vergären von Zucker unweigerlich entsteht. Die Bierhersteller versuchen entweder, diesen Prozess frühzeitig zu stoppen oder dem fertigen Bier den Alkohol mit technologischen Verfahren wieder zu entziehen.

Das gelingt den Brauereien auch, wie die Ergebnisse des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zeigen. Bei der Untersuchung von 32 alkoholfreien Bieren im vergangenen Jahr hatte das LUA nichts zu beanstanden. In sieben Bieren war sogar gar kein Alkohol nachweisbar. „Wenn es am Wochenende so richtig sommerlich heiß wird, spricht nichts dagegen, seinen Durst mit alkoholfreiem Weizen, Pils oder Kölsch zu löschen“, sagte Hartloff.

Für Autofahrer ist der Griff zu alkoholfreiem Bier die richtige Entscheidung. Denn viele dieser Biere enthalten sogar deutlich weniger als die maximal zulässigen 0,5 % Vol Alkohol. Und selbst dann müsste man mehr als zehn Flaschen schnell hintereinander trinken, um auf die gleiche Menge Alkohol wie bei einem herkömmlichen Bier zu kommen.

Die Entscheidung zur freiwilligen Kennzeichnung war durch einen Dialog zwischen dem Deutschen Brauer-Bund und den Verbraucherzentralen zustande gekommen. Nach Angaben des DBB wollen seine Mitglieder (darunter mehrere Branchengrößen) die Regelung bis zum Ende des Jahres umsetzen. „Es wäre im Sinne des Verbraucherschutzes, wenn möglichst viele weitere Brauereien diesem Beispiel folgen“, so Hartloff.

Teilen

Zurück