| Kinderreport

Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt begrüßt die Forderung des Kinderreports 2015 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Mädchen mit Plakat, Bild: dpa-Archiv
Archivbild dpa

„Wir brauchen in unserer Gesellschaft ein noch größeres Bewusstsein für die Rechte von Kindern. Um dies zu erreichen, setze ich mich seit Jahren dafür ein, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Jetzt hat auch die Befragung von Kindern, Jugendlichen und Eltern durch das Deutsche Kinderhilfswerk ergeben, dass eine deutliche Mehrheit genau diese Notwendigkeit sieht“, erklärt Ministerin Alt. „Wenn bundesweit laut Kinderreport nur rund 19 Prozent der Kinder und Erwachsenen über Kinderrechte informiert sind, zeigt das, wie groß der  Handlungsbedarf ist.“

Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2014 in Mainz unter Vorsitz von Jugendministerin Irene Alt hatte sich dafür eingesetzt, die Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung in allen Handlungsfeldern zu stärken. Die Frage der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut Besprechungsgegenstand sein.

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine zusätzliche Strategie, für die Rechte von Kindern zu sensibilisieren. Gemeinsam mit den Städten und Landkreisen sowie den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe werden in der jährlichen rheinland-pfälzischen Woche der Kinderrechte Fortbildungen und Projekte zur Umsetzung eines Kinderrechtes, das in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft ist, durchgeführt. 2015 steht Artikel 14 mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im Mittelpunkt.

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