Die Abgabe führe zu einer klaren Beschädigung des Standorts. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Mainz erklärte, der Zeitpunkt der Klage sei noch offen. "Wir haben noch gar nicht das Gesetz in Gültigkeit. Auch wer klagt, steht noch nicht fest", sagte er weiter. Denkbar sei etwa, dass anstelle des Landes der Hunsrück-Flughafen Hahn vor Gericht ziehe. Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Gesetz.
Die Billigfluglinie Ryanair hatte als Reaktion auf die neue Ticketabgabe die Zahl ihrer Flüge radikal zusammengestrichen. Verbindungen von Hahn nach Berlin und weitere Ziele im Ausland soll es im kommenden Jahr nicht mehr geben. Die Konkurrenz bleibt vorerst gelassen und will abwarten, wie sich die vom Kabinett beschlossene Steuer von bis zu 45 Euro pro Flugticket auswirkt.
Die Folgen der Ticketabgabe seien noch dramatischer als von Experten befürchtet, sagte Hering. Rheinland-Pfalz hatte ein Gutachten zu den wirtschaftlichen Folgen der Steuer in Auftrag gegeben. Demnach werden die öffentlichen Haushalte trotz der Steuereinnahmen von einer Milliarde Euro am Ende mit mehr als 500 Millionen Euro belastet.
Ein zweites Gutachten, das der Airport Hahn in Auftrag gegeben hatte, stellt den Angaben zufolge Verstöße der Abgabe gegen die Verfassung fest. Kürzere Strecken würden überproportional belastet, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Zudem führe die Steuer zu einer Ungleichbehandlung von Fracht und Passagieren.