"Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig und sie wird von einem halben Dutzend Gutachten gestützt: Die Atomgesetzgebung der Bundesregierung ist nicht verfassungsgemäß zustande gekommen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hat. Außerdem will die Mehrheit der Menschen in diesem Land keine längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke. Dieser Mehrheit geben die Länder, die jetzt in Karlsruhe klagen werden, eine Stimme", so der Ministerpräsident weiter.
|
Atomkraftwerke
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Zu der Ausfertigung der Gesetze zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken durch den Bundespräsidenten sagte Ministerpräsident Kurt Beck gestern Abend in Mainz: "Wir haben immer gesagt: Wenn diese Gesetze in Kraft treten, dann klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht - und das werden wir jetzt tun."

Zurück