| Ehrenamtskarte

Koblenz führt Ehrenamtskarte ein

Als 38. Kommune hat die Stadt Koblenz die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, und Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig unterzeichneten heute eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
Staatssekretär Hoch und der Koblenzer Oberbürgermeister Hofmann-Göttig
Staatssekretär Hoch und der Koblenzer Oberbürgermeister Hofmann-Göttig

„Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Menschen freiwillig engagieren. Das sehen wir gerade aktuell bei dem großartigen ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingsbetreuung. Wir können es nicht hoch genug schätzen und anerkennen, dass sich in Rheinland-Pfalz so viele Menschen ehrenamtlich engagieren und Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Deshalb hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer vor einem Jahr die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Mit der Ehrenamtskarte wolle das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen lassen. Rund 80 Kommunen hätten bereits ihr Interesse bekundet am Projekt teilzunehmen. „Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden. Ich möchte allen Ehrenamtlichen hier in der Stadt Koblenz für ihren Einsatz danken und ihnen viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte wünschen“, so Staatssekretär Clemens Hoch.

„Wir beteiligen uns gern an dem Projekt, denn unsere Ehrenamtlichen können die Karte ja im ganzen Land einsetzen“, freut sich Oberbürgermeister Hofmann-Göttig.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.

Weitere Informationen unter <link http: _blank external-link-new-window>www.wir-tun-was.de

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