| Finanzen

Kommunen berücksichtigen

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen forderte heute, bei der anstehenden Reform des Länderfinanzausgleichs Unterschiede bei der Finanzkraft der Städte und Gemeinden stärker zu berücksichtigen.
Geldscheine; Bild: dpa
Bild: dpa

Ahnen, die die Finanzministerien der rot-grün geführten Länder koordiniert, kritisierte, „dass die bisherigen Regelungen dazu führen, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern nur unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden. Finanzstarke Länder mit ihren finanziell besser gestellten Städten und Gemeinden werden ‚ärmer gerechnet‘ als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht, während finanzschwache Länder mit ihren überwiegend finanzschwachen Gemeinden ‚reicher‘ dargestellt werden. Die sich daraus ergebenden Verzerrungen im Ausgleichssystem sind erheblich. Der Ausgleich erreicht damit nicht sein Ziel, ein vergleichbares Einnahmeniveau in den Ländern sicherzustellen“, sagte die Ministerin.

Ahnen berief sich auf zwei heute veröffentlichte Gutachten, die von Prof. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und von Prof. Thomas Lenk von der Universität Leipzig im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgelegt wurden.

Beide Gutachter bemängeln, dass der Abschlag bei der kommunalen Finanzkraft Folge politischer Kompromisse der Vergangenheit sei, die keineswegs zwingend aus verfassungsrechtlichen Vorgaben folgten. Die Gutachter kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die kommunale Finanzkraft im künftigen Finanzausgleichssystem in vollem Umfang in die Berechnung der Finanzkraft der Länder einzubeziehen ist.

Ahnen: „Die Länder stehen in der Finanzierungsverantwortung für ihre Kommunen. Öffentliche Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger wird vor Ort insbesondere durch die Kommunen bereitgestellt. Nimmt man das Ziel des Grundgesetzes ernst, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu wahren, so kann nicht rund ein Drittel der kommunalen Finanzkraft unberücksichtigt bleiben.“ In Anbetracht der Ziele des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sei deshalb eine vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft angemessen.

Die Gutachten sind über die Homepage des Finanzministeriums erhältlich www.fm.rlp.de.

Teilen

Zurück