| Klimapaket

Kompromiss ist verbindlich, finanzierbar und sozial gerecht

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung nahm heute im Bundesrat die letzte Hürde. Mit großer Mehrheit stimmten die Länder dem noch ausstehenden Steuergesetz zu, so dass die steuerlich entlastenden Maßnahmen am 01. Januar 2020 in Kraft treten können. Hierzu erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Dem Vermittlungsausschuss ist es gelungen, einen guten Kompromiss zu erzielen, der verbindliche Ziele im Klimaschutz vorgibt, der wirtschaftspolitisch vertretbar und zudem sozial gerecht ist. Ich danke allen Beteiligten, die mit Expertise und Verantwortungsbewusstsein diesen Konsens ermöglicht haben. Er zeigt, dass wir schnell und konsequent handeln, um den Klimawandel zu stoppen.“
Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Mit Blick auf den CO2-Preis sagte die Ministerpräsidentin: „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich für einen höheren Preis für die CO2-Emission bin. Genauso klar ist für mich: Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlasten. Der Vermittlungsausschuss hat sich nun auf konkrete Entlastungen verständigt; beispielsweise durch die Anhebung der Entfernungspauschale für alle Verkehrsmittel, vor allem aber über die Senkung der EEG-Umlage, die zu einer Senkung des Strompreises führen wird.“ So werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die im Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne startet, direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.

Auch hinsichtlich einer fairen Lastenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern wurde eine Einigung erzielt. Für die Jahre 2021 bis 2024 werden die Länder vom Bund insgesamt 1,5 Milliarden Euro über die Umsatzsteuerverteilung erhalten. Damit werden Steuerminderein­nahmen unter anderem durch den ermäßigten Steuersatz bei Bahnreisen kompensiert.

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