| Steuer

Kühl begrüßt "Soli"-Urteil

Finanzminister Carsten Kühl hat das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verfassungsmäßigkeit des "Solis" als wichtig bezeichnet und begrüßt. Die Entscheidung bringe "Klarheit und Planungssicherheit, vor allem beim Bund, denn der Solidaritätszuschlag fließt ja komplett in den Bundeshaushalt", teilte Kühl mit.
Carsten Kühl
Carsten Kühl

Zwar profitierten Länder und Kommunen nicht vom "Soli". "Es hat aber jeder ein Interesse daran, dass alle staatlichen Ebenen möglichst solide finanziert sind."

Nach den "hohen" Steuersenkungen der vergangenen Jahre müsse die in weiten Teilen unterfinanzierte öffentliche Hand generell wieder zu stabilen Einnahmen zurückfinden, betonte der SPD-Politiker. "Deswegen ist auch keinerlei Raum für weitere Steuersenkungen." Der Bundesfinanzhof in München hatte am Donnerstag die Klagen von zwei Steuerzahlern gegen den Solidaritätszuschlag für die Jahre 2005 bis 2007 abgewiesen. Der «Soli» ist nach der Entscheidung rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern zu finanzieren. Mittlerweile gibt es keine Befristung mehr, seit 1998 liegt der «Soli» bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommenssteuer.

Teilen

Zurück