| Kommunalfinanzen

Kühl: Hauptverursacher der Finanzprobleme ist der Bund

Ob die Schlüsselzuweisungen, die den Landkreisen in Rheinland-Pfalz gewährt werden, in Einklang mit dem durch die Verfassung geforderten Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung stehen, darüber hat heute der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof verhandelt. Grund war die Klage des Landkreises Neuwied gegen den Bescheid über die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2007 und ein Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts.
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv

Finanzminister Carsten Kühl benannte vor Gericht als „unbestrittenen Hauptverursacher“ der kommunalen Finanzprobleme den Sozialausgabenanstieg. „Der ist vom Bund zu verantworten.“ Kühl betonte, das Land statte seine Kommunen fair aus. „Die rheinland-pfälzischen Kommunen bewegen sich im Ländervergleich bei der Gesamtverschuldung im Mittelfeld der westdeutschen Flächenländer.“

Das Problem liege in einer Unterfinanzierung der gesamten öffentlichen Haushalte im Land. Dennoch habe die Landesregierung seit 2007 enorme Anstrengungen unternommen, um die Zuweisungen an die Kommunen zu erhöhen. „Die Finanzausgleichsmasse ist von 2007 nach 2012 um 222 Millionen auf 1.946 Millionen Euro gestiegen, also um 12,9 Prozent. Außerdem wurde der Kommunale Entschuldungsfonds mit weiteren Landesmitteln in Höhe von bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen ausgestattet. Schließlich wurde die Verteilung der Gesamtschlüsselmasse zwischen den Gebietskörperschaftsgruppen massiv in Richtung der Landkreise umgelenkt, von 36 Prozent in 2007 auf 41 Prozent in 2011.“

Kühl wandte sich gegen „das hartnäckige Gerücht, das Land kürze den Kommunen an anderer Stelle die Mittel. Die Gesamtleistung des Landes an die Kommunen, innerhalb und außerhalb des Kommunalen Finanzausgleiches ist von 2,706 Milliarden Euro in 2007 um 796 Millionen Euro auf 3,502 Milliarden Euro in 2012 gestiegen, also um 29,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Landesausgaben ohne Zuweisungen an die Kommunen aber noch nicht einmal halb so stark, nämlich nur um 13,7 Prozent. Noch deutlicher lässt sich eine Prioritätensetzung in einem öffentlichen Haushalt kaum unterstreichen.“

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