| Fiskalpakt

Kühl sieht weiteren Klärungsbedarf

Bei der Beratung des Fiskalpaktes im Bundesrat hat Finanzminister Carsten Kühl den „von der Bundesregierung erzeugten und für mich nicht begründbaren Zeitdruck bei der Beratung des Fiskalpaktes" kritisiert.
Gestapelte Euromünzen; Bild: dpa


„Trotz vieler Bemühungen aller Länder konnten viele wichtige Detailfragen noch nicht schlüssig geklärt werden. Eine Verschiebung der Entscheidung auf ein Datum nach der Sommerpause halte ich für zwingend“, sagte Kühl am Freitag in der Debatte.
Gerade bei der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags seien noch viele Details zwischen Bund und Ländern offen. „Das geht nicht im Schnellverfahren“, sagte Kühl.

So sehe der Bund auf einmal umfangreichen rechtlichen Anpassungsbedarf, um dem Fiskalvertrag zu genügen. „Dieser Anpassungsbedarf soll natürlich aus Sicht des Bundes auf Kosten der Finanzautonomie der Länder und Kommunen gehen. Das geht nach dem Motto, der Bund verhandelt in Europa Verschärfungen gegenüber unserer deutschen Schuldenbremse und verlangt dann von Ländern und Kommunen, die sich daraus ergebenden Anpassungslasten zu tragen.“

Über die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse bestünden bereits wirksame Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Sollten diese nicht ausreichen, um dem vom Bund verhandelten Fiskalvertrag zu genügen, „erwarten wir vom Bund die klare Zusage, dass die den Ländern garantierten Anpassungspfade nicht gefährdet werden. Dies kann auch Entlastungen durch den Bund für die Länder und insbesondere für Kommunen mit schwieriger Haushaltslage bedeuten. Hierzu gehört auch, dass von den Länderparlamenten schon beschlossene Regelungen akzeptiert werden und die Haushaltsautonomie von Ländern und Kommunen gewahrt bleibt“, sagte Kühl.

Die Bundesländer haben in der Bundesratssitzung eine Stellungnahme verabschiedet, in der sie die Bundesregierung auffordern, sicherzustellen, dass durch die noch geplanten Konkretisierungen auf EU-Ebene die Regeln der deutschen Schuldenbremse und die Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigt wird. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Bundestag am 25. Mai die Umsetzung des Fiskalpaktes zusammen mit dem Vertrag für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM beschließen. Der Bundesrat soll am 15. Juni entscheiden. Beim Fiskalpakt ist in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die konkreten Empfehlungen der EU sind bisher allerdings noch offen.

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