Kürzung der Solar-Förderung gestoppt - Erfolg für Rheinland-Pfalz

Die Bundesländer haben die von der Regierung zum 1. Juli geplante Kürzung der Solar-Förderung vorerst gestoppt. Eine Mehrheit in der Länderkammer rief am Freitag auf Antrag von Rheinland-Pfalz den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern an.
Symbolbild Solarenergie; Bild: stk

Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad begrüßten den Beschluss des Bundesrates: „Dies war ein erneuter wichtiger Erfolg gegen die Absicht der Bundesregierung, die Förderung der Photovoltaik drastisch zu verschlechtern. Wir fordern die Regierungskoalition im Vermittlungsverfahren auf, sich zu bewegen und die deutlichen Bedenken des Bundesrates, aber auch nahezu aller Sachverständigen ernst zu nehmen.“

Die Mehrheit des Bundesrates hat als Anrufungsgrund formuliert, die zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung für Hausdachanlagen und Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens 10 Prozent zu begrenzen. Damit bekräftigt der Bundesrat seine Beschlussfassung vom 26.03.2010.

Beck / Conrad: „Es geht um viel: Um Tausende von Arbeitsplätzen in einer jungen Innovationsbranche, um den Erhalt der Technologieführerschaft der deutschen Anlagenbauer und um eine nachhaltige Energieversorgung der Zukunft.
Dieser Beschluss ist auch für den Verbraucherschutz von Bedeutung. Es geht um Vertrauensschutz für Verbraucher und Verbraucherinnen, die nach den Plänen der Bundesregierung eine drastische Verschlechterung der Rentabilität ihrer Hausdachanlagen hinnehmen sollen. Dies gilt es zu verhindern.“

Beck und Conrad sparten allerdings nicht mit Kritik an der Haltung der Mehrheit der unionsgeführten Länder, die Förderung für Freiflächenanlagen auf Ackerstandorten komplett zu streichen. „Diese vergleichsweise billigen Anlagen haben die Bürger und Bürgerinnen bisher bei der EEG-Umlage entlastet“. Trotz anderslautender Äußerungen in der Öffentlichkeit haben CDU und FDP die Anrufung des Vermittlungsausschusses in diesem Punkt abgelehnt. Rheinland-Pfalz hatte sich hier immer für eine begrenzte und gesteuerte Entwicklung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Standorten ausgesprochen, die über Planungsrecht und differenzierte Einspeisungsvergütungen auf Grenzertragsstandorte konzentriert und hochwertige landwirtschaftliche Flächen von der Vergütung ausnimmt.

„Rheinland-Pfalz wird sich im Vermittlungsausschuss für einen tragfähigen Kompromiss einsetzen. Die Solarbranche braucht verlässliche, kalkulierbare und degressive Vergütungen. Und wir treten für eine gesteuerte und begrenzte Entwicklung von Freiflächensolaranlagen ein“, bekräftigten Beck und Conrad.

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