Beck sagte, er wolle gar nicht verhehlen, dass nicht nur er grundsätzliche Vorbehalte gegenüber einer grundlegenden Revision der bisherigen Rundfunkmitteilung aus dem Jahr 2001 gehabt habe. Aber die neue Rundfunkmitteilung sei ein Schritt in die richtige Richtung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Spielraum lasse für die individuelle Ausgestaltung ihrer Rundfunksysteme als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Dieser Spielraum sei von den Ländern erkämpft worden.
Ministerpräsident Beck sagte, die einzelnen Staaten wüssten besser um ihre gewachsenen gesellschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten. Dazu gehörten auch die Rundfunksysteme, in Deutschland das duale. „Deshalb ist es gut, dass sich die neuen EU-Regeln zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stärker auf grundsätzliche Ausführungen beschränken und nicht so sehr ins Detail gehen“, sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef.
Beck zeigte sich auch zufrieden, dass an der Konzeption für die Vorabprüfungen für neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender nichts mehr geändert worden sei. Damit könnten die so genannten Drei-Stufen-Tests wie geplant durchgeführt werden.